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Gleichgeschlechtliche Trauung

  • Ehe für alle - die Hochzeitsglocken läuten ab 2017 für homosexuelle Paare

    Ehe für alle - die Hochzeitsglocken läuten ab 2017 für homosexuelle Paare

    Der 30. Juni 2017 war ein großer Tag in der Geschichte Deutschlands – der Bundestag stimmte mehrheitlich für „die Ehe für alle“. Die Ehe durfte gesetzlich bislang nur traditionell zwischen Mann und Frau als heterosexuelles Paar geschlossen werden. Künftig gibt es auch die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland. Schwulen und lesbischen Paaren stand es seit 2001 nur zu, eine „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ zu führen, die sich in puncto Rechte und Pflichten mit den Jahren zunehmend denen der Ehe gesetzlich anglich, jedoch nicht in allen Bereichen mit der Ehe gleichgestellt war. Dies ändert sich jetzt. Es geht jedoch nicht nur um Rechtliches, sondern insbesondere um den Respekt, die Anerkennung, die Gleichstellung von Heterosexuellen und Homosexuellen und die Bedeutung der Ehe. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 07. Juli 2017 gebilligt. Nun dauert es nicht mehr lang, bis homosexuelle Paare am Standesamt zur Hochzeit schreiten können, um sich da Jawort zu geben und endlich in den Stand der Ehe zu treten.

  • Ab wann dürfen schwule und lesbische Paare heiraten?

    Ab wann dürfen schwule und lesbische Paare heiraten?

    Nachdem der Bundespräsident das neue Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe unterzeichnet hat, dauert es nach der Verkündigung noch etwa drei Monate, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Daraufhin können sich auch schwule und lesbische Paare auf dem Standesamt trauen lassen und die Ehe eingehen. Es dauert demnach noch mindestens bis November 2017, bis die ersten Hochzeiten von zwei Männern oder zwei Frauen in Deutschland stattfinden.

    Es gilt allerdings auch noch, die Klärung einiger verfassungsrechtlicher Aspekte abzuwarten. So steht es im Raum, ob die Gesetzesänderung gegen Artikel 6 des Grundgesetzes und damit gegen die Verfassung verstößt. Hier heißt es „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Art. 6 Abs. 1 GG). Konservative Gegner der „Ehe für alle“ streben bezüglich des neuen Gesetzes eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, Andere debattieren, ob die Verfassung diesbezüglich tatsächlich geändert werden muss oder nicht. Ein Gesetz wird in jedem Fall geändert, nämlich § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die bisherige Aussage „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ in § 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB wird in die neue Formulierung „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“ umgewandelt.

  • Erhalten bisher Eingetragene Lebenspartnerschaften ein Upgrade zur Ehe?

    Erhalten bisher Eingetragene Lebenspartnerschaften ein Upgrade zur Ehe?

    Mit der neuen Gesetzesänderung werden die bisher eingegangenen und geführten Eingetragenen Lebenspartnerschaften „nicht“ automatisch zur Ehe erklärt. Diese Paare müssen persönlich und gemeinsam erneut auf das Standesamt und vor einem Standesbeamten offiziell erklären, dass sie künftig zusammen in einer „gleichgeschlechtlichen Ehe“ leben wollen und die Ehe beschließen. Eine festliche Gelegenheit erneut einander die Liebe, die Treue und das gemeinsame Leben zu geloben und natürlich auch eine unvergessliche Hochzeit zu feiern. Diese Trauung ist natürliche keine Pflicht. Die bereits bestehende registrierte Lebenspartnerschaft kann auch wie bisher fortgeführt werden. Neue Eingetragene Lebenspartnerschaften können allerdings nicht mehr geschlossen werden, denn künftig existiert nur noch die Ehe!

  • Was ist der Unterschied zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft?

    Was ist der Unterschied zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft?

    Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war bisher die einzige Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Unterschiede zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft liegen heute nur noch in der gesellschaftlichen Akzeptanz, den Begrifflichkeiten und in der naturrechtlichen, religiösen sowie gesellschaftsrechtlichen Begründung und Symbolik der Ehe als lebenslange Verbindung zwischen Mann und Frau und als Fundament der Familie. Seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) am 16. Februar 2001 hat sich in der Gleichstellung zur Ehe jedoch viel getan. Rechtlich gibt es kaum Unterschiede zur Ehe. In nahezu allen rechtlichen Bereichen wurden die Gesetze angeglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch im Adoptionsrecht. Schwule und lesbische Paare, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dürfen ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Die ändert sich künftig. Verheiratete homosexuelle Ehepaare dürfen ebenso wie heterosexuelle Ehepaare Kinder adoptieren.

Gleichgeschlechtliche standesamtliche Trauung in Berlin & Brandenburg

Hier findet Ihr Hochzeitsfotos von dem Standesamt-Paket 1,5 Stunde

  • Larissa und Aline – Hochzeitsvilla Steglitz/Zehlendorf
  • Ricardo und Lukas – Rathaus Schoeneberg
  • Ilja und Stephan – Standesamt Weißensee
  • Larissa und Aline – Hochzeitsvilla Steglitz/Zehlendorf

    Larissa und Aline – Hochzeitsvilla Steglitz/Zehlendorf
  • Ricardo und Lukas – Rathaus Schoeneberg

    Ricardo und Lukas – Rathaus Schoeneberg
  • Ilja und Stephan – Standesamt Weißensee

    Ilja und Stephan – Standesamt Weißensee

Schwule Hochzeitsreportagen in Berlin & Brandenburg

Hier findet Ihr Hochzeitsfotos ab 6 Stunden Begleitdauer.

  • Volker und Felix – Hochzeit Café Schönbrunn
  • Volker und Felix – Hochzeit Café Schönbrunn

    Volker und Felix – Hochzeit Café Schönbrunn

Schwule Hochzeitsreportagen international

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Ich bin eine leidenschaftliche Hochzeitsfotografin und ein multikultureller, kosmopolitischer und freiheitsliebender Mensch, der sich sehr darüber freut, dass die Ehe nun auch für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt ist. Ich fotografiere ebenso gerne christliche, jüdische und muslimische Hochzeiten oder auch die von weiteren Religionen und Kulturen. Ich finde, dass die gegenseitige Akzeptanz und die Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren bezüglich der Ehe meine Heimatstadt Berlin zu einem besseren Ort macht. In puncto Fotografie mag ich an schwulen und lesbischen Hochzeiten ganz besonders, dass immer ein Bruch stattfindet, wie zum Beispiel zwischen Trash und Eleganz oder feierlichen und alltäglichen Dingen, der für gute Fotografien wichtig ist. Zudem ist in meinen Fotos stets ein Quäntchen Humor mit dabei. Die Kunst braucht Brüche, Gegensätze und Kontraste.

Fotograf Standesamt Berlin - Grit Erlebach

Fotograf Standesamt Berlin - Grit Erlebach

Als freiberufliche Hochzeitsfotografin arbeitet Grit Erlebach in Berlin, Potsdam und Brandenburg.

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